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Dieser Artikel erschien im juridikum – zeitschrift für kritik recht gesellschaft 2/2022.

1. Einleitung 

„Naturwein“ – raw wine, naked wine, vino naturale oder auch vin artisanal – ist seit einiger Zeit und jedenfalls in bestimmten Kreisen in aller Munde. Wenn man mit Winzer:innen spricht, stellt sich schnell heraus, dass es bei Naturwein um mehr als um fesche  Etiketten und hippe Events geht: nämlich um die Produktion von möglichst naturbelassenem Wein rein aus Trauben, der regionale Besonderheiten widerspiegelt, und mit einem  gewissen ethischen Anspruch produziert wird. (Wein-)Rechtlich wirft das Fragen auf:  Wieso gibt es bislang keine rechtliche Definition? Was würde dafür, was dagegen sprechen, den Begriff rechtlich fassbar zu machen?

2. Wein als Rechtsobjekt – wie kommt der Wein zu seinem Namen? 

Die Frage, wie Weine zu ihren Bezeichnungen kommen, ist nicht zuletzt auch eine juristische: In den Rechtsgrundlagen – dem österreichischen Weingesetz1, der Weinbezeichnungsverordnung2 sowie dem EU-Weinrecht3 – finden sich Angaben dazu. 

2.1. „Naturwein“ und „natural wine“ 

Das Weingesetz kennt den Begriff „Naturwein“ nicht. Die Weinbezeichnungsverordnung  erwähnt „Naturwein“ in § 1 Abs 9: „Angaben wie ‚Naturwein‘ sind bei sämtlichen Weinen nicht zulässig“. Kriterien finden sich jedoch für „natural wine“. Diese Bezeichnung  ist für gewisse Weine zulässig: Landweine,4 nämlich, sowie Weine mit Angabe von Rebsorten und Jahrgang und ohne nähere Herkunftsbezeichnung als Österreich sowie Weine ohne Angabe von Rebsorten und Jahrgang und ohne nähere Herkunftsbezeichnung  als Österreich, die jeweils aus biologischer Landwirtschaft stammen. Weiters darf „bei  diesen Weinen keine Anreicherung zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes, keine Süßung und kein Zusatz von Weinbehandlungsmitteln außer Bentonit und schwefliger  Säure erfolgen; der zulässige Höchstgehalt an schwefliger Säure beträgt 70 mg/l inklusive der Analysetoleranz.“5 Bei natural wine ist laut Weinbezeichnungsverordnung eine  Trübung6 und eine oxidative Note7 nicht als Weinfehler anzusehen.

2.2. Orange Wine und Naturwein 

Oftmals im selben Begriffscluster zu finden wie Naturwein ist „orange wine“ bzw „Orange Wein“, der sich durch seine orangene Farbe und eine spezielle Produktionsweise aus zeichnet. Die Weinbezeichnungsverordnung kennt beide Begriffe, und setzt sie bzgl der genannten Kriterien mit natural wine-Kriterien gleich – allerdings muss orange wine im Gegensatz zu natural wine nicht aus biologischer Landwirtschaft stammen. Dies mE wohl  auch aufgrund der Verwechslungsgefahr – zwar stammen die Ursprünge von orange wine  in Georgien und Slowenien/Nordostitalien aus naturnaher (wenn auch nicht immer biologisch zertifizierter) Produktion, jedoch gilt dies nicht zwingenderweise für jeden orange wine. Vielmehr wird der seit einigen Jahren „trendende“ Begriff auch von konventionellen  (Groß)Betrieben genutzt, um ein Stück vom Marketingkuchen mitzuschneiden.8

2.3. Biowein und Naturwein 

Eine weitere Verwechslungsgefahr zu Naturwein liegt bei biologisch (ökologisch) produziertem Wein. Auch wenn jeder Naturwein biologisch produziert wird bzw werden  sollte, entscheiden sich die Produzent:innen uU gegen die Zertifizierung und die Führung  eines Bio-Siegels,9 sei es aus Mangel an Zeit und/oder Geld oder weil es für den Vertrieb  an ihre Zielgruppe keine Rolle spielt. Auf der anderen Seite ist bei weitem nicht jeder  Bio-Wein ein Naturwein. Naturwein-Produzent:innen verzichten auf sämtliche Zusatzstoffe (mit der etwaigen Ausnahme von Schwefel), während Bio-Produzent:innen zwar  nicht dasselbe (horrende!) Sortiment an Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen ver wenden dürfen wie konventionelle Produzent:innen,10 aber dennoch eine nicht zu geringe Auswahl haben.11 Wesentlich ist, dass weder konventionelle noch Bio-Weine eine Angabe über die verwendeten Pflanzenschutzmittel und Zusatzstoffe auf dem Etikett führen müssen – Wein gilt EU-rechtlich als Genussmittel, und nicht als Lebensmittel, und daher müssen lediglich Allergene (darunter Schwefel ab einer bestimmten Grenzmenge) angeführt werden. 

3. Wie weiter? 

Naturwein ist also in Österreich ein rechtlich unzulässiger Begriff, für die Bezeichnung  natural wine gibt es einige wenige Regeln bzw Einschränkungen. Zudem gibt es Ver wechslungsgefahren mit den geregelten Begriffen biologisch produzierter Wein und  Orange Wine. 

3.1. Aus Konsument:innensicht 

Aus Konsument:innensicht ist dies durchaus frustrierend. Wiewohl das aktuell geltende  Verbot des Begriffs Naturwein in Hinblick auf das Verbot irreführender Bezeichnungen  in § 19 Weingesetz ebenfalls von Konsument:innenschutzgedanken getragen sein dürfte,  würde eine klare Regelung hier wohl Abhilfe schaffen. Diese Regelung müsste jedenfalls  sowohl die Anbaubedingungen der Trauben (biologisch oder biodynamisch, Handlese)  sowie die Produktionsbedingungen im Weinkeller (Spontanvergärung, kein Schönen,  Färben, Filtern, keine Zugabe von Zusatzstoffen mit Ausnahme von einer minimalen  Menge Schwefel) im Blick haben.12 Genau genommen müsste die Definition auch die  Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiter:innen umfassen; die Diskussion rund um ethische  Arbeitsbedingungen im Naturweinbau ist zwar noch relativ frisch,13 aber mE in ihrer  Bedeutung für einen „ganzheitlichen“ Ansatz in der Produktion höchst relevant. 

3.2. Aus Produzent:innensicht

Gegen eine rechtliche Fassung des Begriffes spräche die damit einhergehende Verpflichtung, ihn auch zu verwenden; einige Winzer:innen, die nach den genannten Kriterien  Wein produzieren, lehnen den Begriff nämlich ab.14 Zu aufgeheizt sei die Diskussion, zu  dehnbar und letztlich nichtssagend der Begriff, zu verwirrend die Gegenüberstellung Natur/Kultur.15 Diese Winzer:innen bevorzugen uU Begriffe wie „low intervention wine“  oder „handwerklich gemachter Wein“ oder vermeiden das „Schubladisieren“ generell. Europaweit haben sich „bottum up“-Initiativen gebildet, um selbstverwaltete Richtlinien  zur Bezeichnung von Naturwein, zumeist jedoch unter Verwendung anderer Begriffe, zu  erlassen, so etwa die Vereinigung „vinnatur“, bestehend aus rund 170 hauptsächlich italienischen Produzent:innen.16 In Frankreich haben zehn Jahre dauernde Verhandlungen  zwischen der Ökowinzer:innen-Vereinigung „Natural Wines Union“, dem französischen  Landwirtschaftsministerium, sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden zu einer  Einigung auf eine Definition der Erzeugungsbedingungen für eine neue, offizielle Kategorie „vin méthode nature“ geführt. Mit dem Jahrgang 2020 startete eine dreijährige  Probephase.17

3.3. Die Sache mit den Zusatzstoffen oder: Für mehr Transparenz auf den Etiketten! 

Was aus meiner Sicht zu einer Lösung beitragen könnte, wäre die verpfl ichtende Anfüh rung von Zusatzstoffen auf den Etiketten. Schon jetzt behelfen sich manche Naturwein Produzent:innen mit freiwilligen und durchaus als Ansage zu verstehenden Angaben wie  „Dieser Wein wurde ausschließlich aus Trauben gemacht“18. Wenn sich auf jeder Flasche  transparente verpfl ichtende Angaben dazu fi nden müssten, was sie enthält, so könnte  der:die Konsument:in leicht erkennen, welche Weine Naturwein sind und welche nicht.  Und zwar ganz ohne Verwendung des umstrittenen Begriffs Naturwein.

1 Weingesetz 2009 BGBl I 2009/111 idF BGBl I 2019/48.

2 Weinbezeichnungsverordnung BGBl II 2011/111 idF BGBl II 2018/184. 

3 EK, EU-Weinrecht, ec.europa.eu/info/food-farming-fi sheries/plants-and-plant-products/plant-products/wine/eu wine-legislation_de (3.1.2022). 

4 Die Kriterien für „Landwein“ finden sich in § 9 Weingesetz.

5 § 1 Abs 9 Weinbezeichnungsverordnung. 

6 Eine Trübung kann ein Zeichen für ungefilterten Wein sein, wiewohl nicht jeder ungefilterte Wein trüb sein muss. 7 „Oxidation“ bezeichnet den Kontakt des Weines mit Sauerstoff; dieser kann beabsichtigt oder unbeabsichtigt erfolgen und verändert Farbe, Geruch und Geschmack. Die Zugabe von Schwefel verhindert Oxidation und ist in der Naturwein-Szene heftig umstritten. Vereinfacht gesagt: Während eine Fraktion den absoluten Verzicht auf zusätzlichen  Schwefel zum Dogma bei der Herstellung von Naturwein erhoben hat im Sinne von „no intervention“, verwenden  andere Naturwein-Winzer:innen geringe bis geringste Mengen an Schwefel, um die Weine vor Oxidation zu schützen. 8 Legeron, Natural Wine. An introduction to organic and biodynamic wines made naturally (2014/2017) 164. 9 Innerhalb der EU ist bei Bioprodukten das EU-Bio-Logo verpfl ichtend anzuführen; vgl VO (EU) 271/2010 d Kommission v 24.3.2010 zur Änderung der VO (EG) 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) 834/2007 d  Rates hinsichtlich des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion, 1. Zudem gibt es strengere, teils regionale Bio-Siegel von Produktionsverbänden wie Bio Austria. 

10 VO (EG) 606/2009 d Kommission v 10.7.2009 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) 479/2008 d Rates  hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen;  vgl auch Bordthäuser, Reiner Wein? Was drin ist und nicht draufsteht: Zusatzstoffe und co, effilee.de, www.effilee. de/reiner-wein-was-drin-ist-und-nicht-draufsteht/ (3.1.2022).

11 VO (EG) 889/2008 d Kommission v 5.9.2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) 834/2007 d Rates über  die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hin sichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle. 

12 S auch Feiring, Natural Wine for the People (2019) 7. 

13 Kathawala, Fair Labor Practices enter the Natural Wine Conversation, daily.seventifi fty.com (28.5.2021), www. daily.sevenfi fty.com/fair-labor-practices-enter-the-natural-wine-conversation (3.1.2022). 

14 Legeron, Natural Wine 21.

15 Vgl bspw Weninger, Natur Wein, www.weninger.com/de/faqs (3.1.2022). 

16 vinnatur, www.vinnatur.org (3.1.2022). 

17 wein.plus, Neue Weinkategorie „vin méthode nature“ in Frankreich ab Jahrgang 2020, magazin.wein.plus (26.3.2020),  www.magazin.wein.plus/news/neue-weinkategorie-vin-methode-nature-in-frankreich-ab-jahrgang-2020-franzoesische institute-und-behoerde-verabschieden-bezeichnung (3.1.2022). 

18 So etwa der Winzer Gottfried Lamprecht (Herrenhof Lamprecht in Pöllau, Steiermark), auf dessen Weinen „Buchertberg rot“ bzw „Buchertberg weiß“ sich die Angabe „Ingredients: grapes from Buchertberg vineyard, contains sul fi tes, enthält Sulfite, that’s all!“ fi ndet.